Leserbrief zu Mitwirkungsmöglichkeiten bei Windkraftprojekten vs. Bürgerbegehren.

Gechingen 23.08.2025 – Gemeinderat stimmt über das Bürgerbegehren ab


Stellen Sie sich einmal ein vergleichbares Szenario vor: Sie wollen auf
ihrem Grundstück ein Haus bauen. Sie reichen die notwendigen Anträge
ein, durchlaufen den aufwändigen Prozess der Genehmigung durch den
Gemeinderat, hören sich in der öffentlichen Sitzung eine ausführliche
Diskussion darüber an, ob ihr Vorhaben genehmigt werden darf oder
auch nicht, und können schließlich aufatmen. Der Gemeinderat
genehmigt ihren Antrag, denn er sieht das Vorhaben als zulässig an und
es haben sich keine zukünftigen Nachbarn gemeldet, dass sie Einwände
haben. Nun beauftragen Sie die Baufirma, und beginnen mit dem Bau
ihres Traumhauses.

Einer ihrer zukünftigen Nachbarn sieht die
Baugrube und beschließt, dass er sich gegen das Bauvorhaben wehren
muss. Ihr Gebäude wird ihm die Abendsonne am Lieblingsplatz nehmen
und der Kinderspielplatz, den Sie in Ihrem Garten geplant haben, um
Ihren Kindern eine Freude zu machen wird dafür sorgen, dass er seinen
Wein nicht mehr in Ruhe genießen kann. Er überzeugt noch 3 weitere
Nachbarn, dass Ihr Vorhaben die Nachbarschaftsruhe stören wird und
erreicht nun beim Gemeinderat, dass ihr Vorhaben schon nachdem Sie
alle Verträge unterschrieben haben, alle Genehmigungen erhalten
haben und in den Startlöchern stehen, nachträglich verboten wird. Der
Gemeinderat widerruft ihre Genehmigung, und verbietet ihnen, Ihr
Traumhaus zu bauen.

Hätte sich Ihr zukünftiger Nachbar schon in der Planungsphase
gemeldet und seine Bedenken angebracht, so hätten Sie ohne
Probleme die Pläne ändern können und sich auf seine Bedenken
einlassen können. Nun haben sie jedoch einen immensen finanziellen
Schaden, und sehen sich gegenüber Ihren Vertragspartnern
schadensersatzverpflichtet. Klingt das richtig?

Kommentar zum Leserbrief:

Neben vielen direkten Mitwirkungsmöglichkeiten in Verbänden und einer Kommunalwahl in Baden-Württemberg konnten sich auch die Öffentlichkeit im Rahmen des beschleunigten Verfahrens direkt einbringen. Alle Informationen zur Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik lagen offen und waren Gegenstand der regionalen und überregionalen Presse.

Quellen:

Dialogforum Energiewende und Naturschutz in Baden-Württemberg
Alle aktuellen Anforderungen an Windenergieprojekte in Baden-Württemberg, finden Sie im Themenportal der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg. → Zum Themenportal Windenergie BW
Das Gemeinschaftsprojekt von BUND und NABU Baden-Württemberg hat bereits im September 2012 seine Arbeit aufgenommen.
Wie Sie sich konkret einbringen können und wie Sie eine gute Stellungnahme erstellen, können Sie in im Beteiligungsleitfaden (PDF-Download) nachlesen:

Karten des Dialogforums: https://www.dialogforum-energie-natur.de/regionalplanung/?topic=wind

Öffentlichkeitsprozess seit 2020:

Regionalverband – Region Nordschwarzwald
https://nordschwarzwald-region.de/regionalplanung/teilfortschreibungen/teilregionalplan-windenergie/

2020-07-08 – Filderstadt: Region Nordschwarzwald – Teilregionalplan Ereuerbare Energien
Beschluss durch die Verbandsversammlung des Regionalverbands Nordschwarzwald zur Aufstellung des Teilregionalplans Erneuerbare Energien nach § 12 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LplG) (Sitzungsvorlage 13/2020)

2020-08-10 Unterrichtung über den Aufstellungsbeschluss gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG)

2021-11-24 – Grömbach: Teilregionalplan Erneuerbare Energien (51/2021)

2022-05-25 – Mühlacker: Task Force zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien Sitzungsvorlage (28/2021)

2022-10-26 – Egenhausen: Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg(KSG) Sitzungsvorlage 60/2022

2023-02-15 – Calw: Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) / Aufteilung Teilregionalpläne Windenergie und Solarenergie als separate Pläne – Sitzungsvorlage 2/2023 – Kriterien Anlage 1, Präsentation Anlage 2, Kartenmaterial

2023-03-22 gemeinsame Rundschreiben des Gemeindetags, Städtetags und der AG Regionalverbände bezüglich des Gesetz zum Erlass eines Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes und zur Verankerung des Klimabelangs in weiteren Rechtsvorschriften; Auswirkungen der §§ 19, 20 und 21 KlimaG auf die kommunale Bauleitplanung

2023-04-05 Anschreiben an die Gemeinden, informelle Beteiligung Suchraumkulisse Windenergie „bitten wir um eine Stellungnahme bis spätestens zum 5. Mai 2023.“
Suchraumkarten – 05.04.2023:
Althengstett (GVV) – Gechingen
Bad Liebenzell-Unterreichenbach (VVG)
Calw – Oberreichenbach (VVG)
Wildberg
Teinachtal (GVV)

2023-06-14 – Mühlacker: Erhaltene Stellungnahmen der Kommunen Sitzungsvorlage (30/2023) – Planungsausschuss– öffentlich

2023-07-12 – Birkenfeld: Auflistung der Stellungnahmen der Kommunen Sitzungsvorlage 34/2023, Synopse (178 Seiten),
Potentialflächen Windenergie Landkreis Calw

2023-10-04 – Egenhausen: Kriterien für u.a. natur- und artenschutzfachliche Kriterien auf Basis der „Hinweise zur Erfassung und Bewertung von Auerhuhnvorkommen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen“ (Planungsgrundlage Windenergie und Auerhuhn) sowie des „Fachbeitrags Artenschutz für die Regionalplanung Windenergie“.

2024-01-24 Beschluss zur ersten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 12 Abs. 2 und Abs. 3 Landesplanungsgesetz (LplG) durch den Planungsausschuss des Regionalverbands Nordschwarzwald (Sitzungsvorlage 1/2024)

2024-02-01 Pressemitteilung: Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfortschreibung Windenergie und Teilfortschreibung Solarenergie des Regionalplans Nordschwarzwald. Vom 12. Februar 2024 bis einschließlich 15. März 2024 zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann im Internet unter https://nordschwarzwald-region.de und unter den angegebenen Adressen z.B. Landratsamt Calw, Dezernat 2 Umwelt, Bauen, Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft,  Abt. 25 Bauordnung, Vogteistraße 42-46, 75365 Calw, Haus A, 2. Stock, Sekretariat, Zi.Nr. A 218, Sprech- bzw. Dienstzeiten: Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr, Montag außerdem 14:00 bis 16:30 Uhr und Donnerstag 8:00 bis 18:30 Uhr. ********

2024-04-17 – Nagold: Information über das Sortieren der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung. Nach grober Schätzung und auf Basis der Angaben der Stellungnehmerinnen und Stellungnehmer geht die Verbandsverwaltung davon aus, dass insgesamt ca. 15.000 Stellungnahmen zum Teilregionalplan Windenergie eingegangen sind. *********
Präsentation Teilregionalplan Windenergie – Standorte von Windenergieanlagen
Raumnutzungskarte Blatt Nord PDF Regionalplan 2015 etc.etc.

2025/06 Sitzungsvorlage
2025/06 Vorranggebiete im Entwurf

Stand 08/2025 – Derzeit Dokumente zum Beteiligungsdokumente Teilregionalplan Windenergie (2. Offenlage)

Information:

Am Mittwoch, 28.05.2025 beschloss der Planungsausschuss des Regionalverbands Nordschwarzwald die Überarbeitung des Planentwurfs und Fertigstellung der Beteiligungsunterlagen. Informationen zur Sitzung finden Sie im Bürgerinformationsportal unter: https://sim.rvnsw.de/bi

Sobald die Beteiligungsunterlagen mit dem überarbeiteten Planentwurf fertiggestellt sind, wird die zweite Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Derzeit gehen wir davon aus, dass die zweite Beteiligung Anfang Juli 2025 starten wird. Wir werden auf unserer Webseite über die Beteiligung informieren.

Wenn Sie im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens 2024 eine Stellungnahme eingereicht haben, werden Sie den Abwägungs- und Beschlussvorschlag in der Synopse finden, die zum zweiten Beteiligungsverfahren zu den Unterlagen beigefügt wird.

Es steht noch aus:

Beschluss zur zweiten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 12 Abs. 2 und Abs. 3 Landesplanungsgesetz (LplG) durch den Planungsausschuss des Regionalverbands Nordschwarzwald (Sitzungsvorlage XX/20XX):

Satzungsbeschluss durch die Verbandsversammlung des Regionalverbands Nordschwarzwald (Sitzungsvorlage XX/20XX):

Genehmigung durch die oberste Landesplanungsbehörde nach § 13 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LplG) (Az.: offen):

Öffentlich bekannt gemacht im Staatsanzeiger Baden-Württemberg:

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