Zusammenfassung des Artikels im Schwarzwälder Bote von Pauline Szyltowski vom 04.04.2024 16:04 Uhr
Für den Calwer Windpark wurden im Frühjahr 2024 zwei konkrete Flächenoptionen („Suchraum 16“ und „Suchraum 17“ bei Lindenrain) festgelegt, über die im Bau- und Umweltausschuss der Stadt Calw beraten wurde.

Wichtigste Termine und Vorgänge
- Erste BUA-Sitzung zum Windpark (2023):
- Rund ein Dutzend potenzielle Flächen vorgestellt.
- Hinweise des BUA: Industrieflächen-Lindenrain als kritischer Suchraum, Empfehlung für größere Abstände zur Bebauung (850 statt 750 Meter), Vorschlag zur Ausweitung um „Zettelberg“.
- Zweite BUA-Sitzung (April 2024):
- Auswahl auf zwei konkrete Flächenoptionen (Suchraum 16 westlich, Suchraum 17 östlich des Industriegebietes Lindenrain) reduziert.
- Abstandsvorschlag von 850 Metern übernommen.
- Diskussion über Flächen, Anwohnerabstände und Auswirkungen auf Einrichtungen wie den Wurzelkinder-Waldkindergarten.
- 04.04.2024:
- Öffentlich gemacht, dass Suchraum 17 (Stammheim, Holzbronn, Gültlingen) und Suchraum 16 (Stammheim, an Gemarkung Gechingen) die verbleibenden potenziellen Standorte sind.
- Positive, pragmatische Grundhaltung im Ausschuss („Wir brauchen Windkraft, Fläche 17 ist sinnvoll.“).
Entscheidende Informationen
- Die finale Standortentscheidung trifft der Regionalverband, nicht die Stadt Calw selbst.
- Gesetzliche Vorgabe: Baden-Württemberg muss bis 2032 rund 1,8 Prozent der Landesfläche als Windvorranggebiete ausweisen (Windenergieflächenbedarfsgesetz).
- Die Gemeinde kann sich im Beteiligungsverfahren einbringen, hat aber nur Mitspracherecht, keine Entscheidungshoheit.
- Die Standorte haben nach Bewertung durch Fachleute ausreichende Windhöffigkeit und erfüllen die gesetzlich und lokal gewünschten Abstände zur Bebauung und sensiblen Einrichtungen.
Damit sind die nächsten Schritte für den Windpark Lindenrain klar, der Baugrund ist eingegrenzt, und die Beteiligung der Gemeinde ist in diesem gesetzlichen Rahmen weitgehend ausgeschöpft worden.
Quellen:
