Stadt Calw – Gemeinderatssitzung: Auswahl eines Projektpartners und Abschluss eines Gestattungsvertrags zur Nutzung kommunaler Flächen für Windenergieanlagen in den Windvorranggebieten des Regionalverbands Nordschwarzwald

2025-04-30 Gemeinderatssitzungsprotokoll der Stadt Calw

Organisationseinheit: Oberbürgermeister
Datum 31.03.2025
Bearbeitung: Florian Kling
Gemeinderat (Entscheidung)

Ziele

Stärkung des Bewusstseins für die natürlichen Lebensgrundlagen und den
verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen, Identifikation,
Priorisierung und Umsetzung von Klimazielen und -maßnahmen / Minderung
des CO2-Ausstoßes bis zur Klimaneutralität. Beitrag zum Klimaschutz
(Förderung der Artenvielfalt und Biodiversität, sonstige positive Effekte auf die
Umgebung) , Unterstützung von kommunalen Nachhaltigkeitsprozessen bzw.
Beteiligung der Bürgerschaft an Maßnahmen zum Natur- und Klimaschutz –
inkl. Stärkung der Bildungsarbeit, Lokale Produktion erneuerbarer Energien
ausbauen bis hin zu einer Energieautarkie 2030 (z.B. Tiefengeothermie),
Förderung existierender und Gewinnung neuer Gewerbe, Interkommunale
Zusammenarbeit zur Schaffung von Flächenangeboten, Höhere Beweglichkeit
und Flexibilität (im Vergleich zu größeren Kommunen) nutzen und ausspielen,
Langfristige finanzielle Handlungsfähigkeit bzw. sichere finanzielle Grundlage
der kommunalen Entwicklung, Sicherstellung und Erhalt einer zukunftsfähigen
städtischen Infrastruktur

2025-03-30 Calw Gemeinderatssitzung – Windvorranggebiete und kommunale Flächen

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens zur Kenntnis
und beauftragt den Oberbürgermeister mit dem Abschluss eines Gestattungsvertrags mit der
Firma Alterric Deutschland GmbH mit Sitz in Aurich zur Nutzung geeigneter kommunaler
Flächen für die Entwicklung und Umsetzung eines Windenergieprojekts im Bereich
Lindenrain. Mit Abschluss dieses Vertrags wird zugleich der Projektpartner festgelegt.


Sachverhalt:

Die Stadt Calw verfolgt gemeinsam mit den Nachbarkommunen Wildberg und Gechingen
das Ziel, aktiv zur Energiewende beizutragen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien –
insbesondere der Windkraft – ist ein zentrales Element zur Erreichung der klimapolitischen
Ziele auf Bundes- und Landesebene. Gleichzeitig bietet die Windenergie auch auf
kommunaler Ebene Chancen, die Energieversorgung nachhaltiger, unabhängiger und lokal
verankert zu gestalten.

Der Regionalverband Nordschwarzwald hat mit dem Entwurf des Teilregionalplans
Windenergie die planungsrechtliche Grundlage geschaffen, um bestimmte Flächen als
sogenannte Windvorranggebiete auszuweisen. In diesen Gebieten soll die Nutzung von
Windkraft konzentriert erfolgen. Die kommunalen Flächen im Bereich „Lindenrain“ liegen
vollständig innerhalb solcher Vorrangflächen, konkret den Windvorranggebieten WC16,
WC17 und WC28. Die drei Gemeinden setzen sich für eine geringfügige östliche Erweiterung
von WC16 auf Wildberger Gemarkung ein, um zusammenhängende Flächen herzustellen
und das Gebiet zur Optimierung des Windparks zu arrondieren.

Mit der Ausweisung als Vorranggebiet ist die Feststellung verbunden, dass diese Flächen
grundsätzlich für die Nutzung durch Windenergie geeignet sind und in einem landesweiten
Vergleich als besonders wirtschaftlich oder konfliktarm gelten. Gleichzeitig bedeutet dies
aber auch, dass nicht nur Kommunen, sondern alle Eigentümer innerhalb dieser
Vorranggebiete das Recht haben, ihre Flächen durch private Projektierer zur Windnutzung
zu verpachten. Sollte die Kommune diesen Schritt nicht selbst und frühzeitig gehen, droht die
Situation, dass andere Eigentümer voranschreiten, ihre Flächen in Anspruch nehmen und
damit gesetzliche Abstandsregelungen den Aufbau kommunaler Anlagen unmöglich
machen. Die Kommune hätte in diesem Fall keinen Einfluss mehr auf Standortwahl,
Gestaltung, Ertrag oder Bürgerbeteiligung – und würde an der Entwicklung und den
wirtschaftlichen Erträgen nicht partizipieren. Aus diesem Grund ist es notwendig, frühzeitig
und koordiniert zu handeln.

Interkommunale Zusammenarbeit und Interessenbekundungsverfahren

Bereits im Jahr 2024 haben sich die Kommunen Calw, Wildberg und Gechingen darauf
verständigt, dieses Projekt gemeinsam zu verfolgen. Die enge interkommunale
Zusammenarbeit wurde mit dem Ziel vereinbart, den Windpark „Lindenrain“ als
übergreifendes Vorhaben auf den Gebieten aller drei Kommunen zu entwickeln. Im Januar
2025 wurde auf dieser Basis ein gemeinsames Interessenbekundungsverfahren (IBV)
eingeleitet, um einen geeigneten Projektpartner zu identifizieren. Das Verfahren wurde
öffentlich ausgeschrieben, um für alle Projektentwickler gleiche Chancen zu schaffen und
einen möglichst realistischen Vergleich zu ermöglichen.

Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens

Nach Auswertung der eingegangenen Bewerbungen und intensiver Beratung in den Gremien
der drei Kommunen wurde gemeinsam die Firma Alterric als geeigneter Projektpartner
ausgewählt. Die Entscheidung beruht auf einer Vielzahl fachlicher, planerischer und
rechtlicher Kriterien und wurde durch eine vergleichende Auswertung von einer auf
Energierecht spezialisierten Kanzlei begleitet.

Alterric Deutschland GmbH mit Sitz in Aurich ist ein Unternehmen, das Windenergieprojekte
an Land plant, errichtet und betreibt. Es wurde 2021 als gemeinsames Unternehmen der
Aloys Wobben Stiftung und des Energieversorgers EWE gegründet. Alterric ist in mehreren
europäischen Ländern tätig und betreut Projekte von der ersten Planung bis zum laufenden
Betrieb.

In Baden-Württemberg hat Alterric bereits an mehreren Standorten Windkraftprojekte
umgesetzt oder vorbereitet, unter anderem in Gengenbach, Hummelsweiler, Nattheim,
Ettenheim, Bingen und Wolpertswende. Für das Projekt Lindenrain ist die Niederlassung in
Herrenberg zuständig, die den Kontakt zur Stadt Calw und den weiteren Kommunen
koordiniert.

Die Entscheidung für Alterric bedeutet auch, dass die Kommunen in der partnerschaftlichen
Steuerung des Projekts verbleiben und durch frühzeitige Gestaltung Einfluss auf Planung,
Umsetzung, Gestaltung der Bürgerbeteiligung und wirtschaftliche Partizipation behalten.

Projektumfang und technische Rahmendaten

Für das Projektgebiet „Lindenrain“ wird derzeit mit der Errichtung von 5 bis 8 Windenergieanlagen (WEA) gerechnet. Die genaue Anzahl hängt von den Ergebnissen der
noch durchzuführenden Gutachten, artenschutzrechtlichen Prüfungen sowie gesetzlichen
und technischen Rahmenbedingungen ab. Auch die Nähe zur Funkstelle Lerchenberg spielt
eine Rolle in der weiteren Ausgestaltung des Standorts.

Bei der Errichtung von 7 Windenergieanlagen ist mit einer installierten Gesamtleistung von
47.600￿Kilowatt (kW) zu rechnen. Der erwartete jährliche Stromertrag liegt – mit 75%iger
Wahrscheinlichkeit (P75) – bei rund 86 Millionen Kilowattstunden. Dies entspricht der
Versorgung von bis zu 21.500 Haushalten (bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch
von 4.000￿kWh) mit regenerativem, lokal erzeugtem Strom. Gleichzeitig ergibt sich eine
jährliche CO₂-Einsparung von bis zu 8.500 Tonnen. In der Betriebsphase wird pro
Windenergieanlage eine dauerhafte Flächennutzung von ca. 0,7 Hektar erforderlich sein.
Die geplanten Abstände der Anlagen (Luftlinie) zu den nächstgelegenen Ortslagen betragen
zu Gechingen (Gewerbegebiet) ca. 1.100￿m, Holzbronn ca. 1.500￿m, Stammheim ca.
1.000￿m, Gültlingen: ca. 2.050￿m. Die Windvorranggebiete sind bereits auf
Vorsorgeabstände von mind. 1.000 m festgelegt.

Nutzen für die Stadt Calw und ihre Bürgerinnen und Bürger

Die Stadt Calw hat durch dieses Projekt die Möglichkeit, die Nutzung eigener Flächen aktiv
zu steuern und langfristig von stabilen und fairen Einnahmen aus der Verpachtung der
Flächen zu profitieren. Diese Einnahmen stehen dem städtischen Haushalt zur Verfügung
und können zur Finanzierung kommunaler Aufgaben, Infrastruktur oder Projekte eingesetzt werden.

Darüber hinaus bietet das Projekt direkte Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und
Bürger. Im Rahmen der weiteren Vertrags- und Umsetzungsgespräche mit Alterric sollen
konkrete Modelle entwickelt werden, durch die Bürger an der Windkraftnutzung teilhaben
können. Ziel ist es, ein bürgernahes und akzeptiertes Projekt umzusetzen, das über die
bloße Energieproduktion hinaus einen Mehrwert für die Bevölkerung schafft.

Nächste Schritte und Zeitplan

Mit dem Abschluss des Gestattungsvertrags wird Alterric verbindlich als Projektpartner
bestimmt. Damit beginnt die sogenannte Projektierungsphase, in der alle rechtlichen und
technischen Voraussetzungen geschaffen werden, um einen späteren Genehmigungsantrag
einreichen zu können.

Der vorgesehene Zeitplan gliedert sich wie folgt:

Dezember 2023 – Juni 2025:
Abstimmung zwischen den Kommunen
Abschluss von Nutzungsverträgen
Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerinformation
Einholung erster Einschätzungen und Voranfragen für Fachgutachten
Antragstellung nach WindBG und BImSchG beim LRA bis 30.06.2025

Juli 2025 – Juli 2026:
Durchführung der Windmessung
Erstellung umfangreicher fachgutachterlicher Untersuchungen, insbesondere zu
Artenschutz, Naturschutz, Schall, Schattenwurf, Eiswurf und Standorteignung
Technische Netzplanung und konkrete Flächenanalysen


August 2026 – September 2027:
Einleitung des formellen Genehmigungsverfahrens
Konkretisierung der Bürgerbeteiligung
Planung der Bauausführung

Oktober 2027 – 2029:
Vorbereitung und Flächenfreimachung
Bau der elektrischen und verkehrlichen Infrastruktur
Errichtung der Windenergieanlagen

Ab dem Jahr 2029:
Inbetriebnahme des Windparks Lindenrain

Fazit

Mit dem geplanten Windpark „Lindenrain“ nutzt die Stadt Calw die Chance, erneuerbare
Energie dezentral und in kommunaler Verantwortung zu erzeugen. Der Abschluss des
Gestattungsvertrags mit einem erfahrenen Partner wie Alterric schafft die notwendige
Grundlage für eine rechtssichere, umweltverträgliche und wirtschaftlich tragfähige
Projektumsetzung. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger
einbezogen und an den positiven Effekten des Vorhabens beteiligt werden können. In einer
Zeit, in der andere Flächeneigentümer in den Vorranggebieten ebenfalls aktiv werden
können, ist es entscheidend, dass die Kommune frühzeitig handelt, um Einfluss und Teilhabe
zu sichern.

Quellen:

Gemeinde Gechingen – Gemeinderatssitzung vom 29.04.2025 – Beschluss

Gemeinde Gechingen – Gemeinderatssitzung vom 21.01.2025 – Information kommunale Zusammenarbeit

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