Warum die Stadt Calw den Bürgerentscheid zum Windpark Lindenrain für unzulässig hält

Zusammenfassung des Artikels im Schwarzwälder Bote von Ralf Klormann 30.07.2025 – 06:00 Uhr

Im Juli 2025 übergibt eine Bürgerinitiative Unterschriften für ein Bürgerbegehren um über die Verpachtung kommunaler Flächen der Stadt Calw an die Firma Alterric abzustimmen.


Die Stadt Calw hält das Bürgerbegehren gegen den Windpark Lindenrain für unzulässig, da es sich gegen einen bereits abgeschlossenen Vertrag richtet und mehrere formale Mängel enthält. Rechtlich wäre ein Bürgerbegehren nur vor Abschluss des Gestattungsvertrags möglich gewesen.

1. Gründe für die Unzulässigkeit

  • Bereits abgeschlossener Vertrag: Der Gestattungsvertrag zwischen Stadt Calw und der Firma Alterric wurde auf Beschluss des Gemeinderats Ende April 2025 abgeschlossen. Ein Bürgerentscheid kann rechtlich keinen gültigen Vertrag nachträglich aufheben.
  • Wirkung wie Gemeinderatsbeschluss: Laut §21 GemO BW hätte ein Bürgerentscheid dieselbe Wirkung wie ein Gemeinderatsbeschluss. Ein solcher Beschluss darf nur für rechtmäßige Inhalte gefasst werden – das Aufheben eines gültigen Vertrags wäre rechtswidrig.
  • Formale Fehler:
    • Die Fragestellung auf den Unterschriftenlisten bezog sich auf die Rücknahme eines bereits feststehenden Vertrags.
    • Es fehlt ein Finanzkonzept (§21 Abs. 3 GemO BW), wie Einnahmeverluste (12,5–30 Mio. Euro aus Pachteinnahmen) ausgeglichen werden sollen.

2. Zeitpunkt für ein zulässiges Bürgerbegehren

Die Bürgerinitiative hätte ein wirksames Bürgerbegehren nur vor Abschluss des Gestattungsvertrags Ende April 2025 einbringen können.
Spätestens nach der öffentlichen Beratung im Januar 2025, als der Gemeinderat grundsätzlich die weitere Verfolgung des Windkraftprojektes beschloss, wäre hierfür ein politisch und rechtlich noch offenes Zeitfenster gewesen.

3. Wichtige Termine zur Information und Beschlussfassung

  • Frühjahr 2024: Der Regionalverband stellte Flächen im Gebiet Lindenrain für Windkraft in Aussicht; der Gemeinderat beriet öffentlich darüber.
  • Januar 2025: Gemeinderat beschließt, das Ziel der Errichtung von Windkraftanlagen im Lindenrain weiterzuverfolgen.
  • April 2025 (Ende): Gemeinderat beauftragt den Oberbürgermeister mit Abschluss des Gestattungsvertrags mit Alterric. Vertrag wird daraufhin unterzeichnet.
  • Juli 2025: Bürgerinitiative übergibt 2222 Unterschriften an Oberbürgermeister Florian Kling.

Damit sieht die Stadtverwaltung das Bürgerbegehren als verfristet, da die maßgeblichen Entscheidungen schon seit Anfang 2024 öffentlich behandelt wurden und der verbindliche Vertrag im April 2025 abgeschlossen war.

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