Die Gemeinderatssitzung der Stadt Wildberg am 25. September 2025 war ein Schlüsselmoment im Streit um den Windpark Lindenrain. Die wichtigsten Vorgänge und Perspektiven für eine windkraftfreundliche Zielgruppe zusammengefasst:
Grund des Bürgerbegehrens
Das Bürgerbegehren wurde von der Bürgerinitiative „Wildberg Gegenwind“ initiiert, mit dem Ziel, einen Bürgerentscheid über die Beteiligung Wildbergs am Windpark Lindenrain zu erzwingen. Hintergrund ist die Sorge, dass über das Projekt zu wenig Bürgerbeteiligung und Transparenz stattfand und die Entscheidung über die Pacht kommunaler Flächen nicht allein im Gemeinderat getroffen werden sollte.
Anliegen und Identität der Gegner
Die Gegner, angeführt von der BI „Wildberg Gegenwind“ (u.a. Max Baumgartner, Florian Leipner), kritisieren:
- Angeblich mangelnde Mitsprache der Bürger und fehlende Bürgerbeteiligung bei Vertragsabschluss
- Informationsdefizite und aus ihrer Sicht unzureichende Transparenz seitens Verwaltung und Gemeinderat
- Erwähnte Risiken und Belastungen für Mensch, Natur und Landschaft
- Forderung nach einer demokratischen Mitbestimmung, die über einen reinen Ratsbeschluss hinausgeht
Die Initiatoren sehen im Bürgerentscheid ein Mittel für gelebte Demokratie und werfen Verwaltung und Rat umgekehrt vor, die Demokratie zu blockieren. Eine parteipolitische Zuordnung der Initiatoren ist kaum eindeutig, die BI vereint verschiedene politische Strömungen der Windkraftgegner.
Das Projekt Windpark Lindenrain
Der Windpark Lindenrain ist ein gemeinsames Vorhaben der Kommunen Wildberg, Calw und Gechingen, entwickelt mit der Firma Alterric. Geplant sind 5 bis 8 moderne Windkraftanlagen im Vorranggebiet Lindenrain – auf den Gemarkungen Gültlingen und Sulz – mit einer Gesamthöhe von 266 Metern und einer prognostizierten Inbetriebnahme in 2029. Ziel ist es, einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende und zur lokalen Stromversorgung zu leisten.
Haltung der Stadt Wildberg, Bürgermeister und Gemeinderäte
Die Verwaltung und Bürgermeister Ulrich Bünger vertreten die Auffassung:
- Nach Unterschrift des Vertrags mit dem Entwickler im April 2025 ist ein Bürgerentscheid rechtlich nicht mehr zulässig. Dies bestätigen auch juristische Fachgutachten.
- Verwaltung und Gremium sahen das Thema Windpark nach dreijähriger, öffentlicher Diskussion und Infophase als ausreichend beleuchtet an – ein später Bürgerentscheid gefährde vor allem die Vertragstreue und Rechtssicherheit.
- Einzelne Ratsmitglieder (z.B. FW, Grüne) ermutigten zwar zum offenen Diskurs, betonten aber die Verantwortung, auch parlamentarische Prozesse und abgeschlossene Verträge zu respektieren.
- Die Mehrheit votierte für die Unzulässigkeit des Begehrens, nur Stadtrat Bäuerle (FW) forderte stärkere Offenlegung des Vertrags und sah noch Rechtsunsicherheiten.
Was passiert jetzt?
- Der Gemeinderatsbeschluss bleibt vorerst außer Vollzug. Die Bürgerinitiative hat bereits das Verwaltungsgericht Karlsruhe angerufen, das nun über die Zulässigkeit des Begehrens entscheiden wird. Ein Urteil steht noch aus.
- Die Stadt und die Projektpartner setzen die Projektentwicklung mit Beachtung aller weiteren rechtlichen Vorgaben fort.
- Die Öffentlichkeit wird weiterhin umfassend informiert, sowohl durch die Stadt als auch durch Projektpartner und Initiativen beider Seiten. Die Infophase und der politische Streit sind noch nicht beendet.
Quellen:
- Schwarzwälder Bote, 04.10.25, S. 14: Gemeinderat beurteilt Begehren als unzulässig ((https://zeitung.schwarzwaelder-bote.de/data/105598/reader/reader.html?social#!preferred/0/package/105598/pub/143618/page/14/alb/474349))[10]
- Rathaus Calw: Windpark Lindenrain
- Schwarzwälder Bote: Fünf bis acht Windräder geplant
- Infomesse zum Windpark Lindenrain
Mit dem Gang zum Verwaltungsgericht bleibt der Windpark Lindenrain auch weiterhin ein zentrales Thema für die Energiewende in der Region. Die Debatte macht deutlich: Bürgerdialog, Vertragsklarheit und politischer Gestaltungswille sind auch in Zukunft entscheidend, um erneuerbare Energien vor Ort erfolgreich umzusetzen.
