Windkraftgegner Lindenrain Eilantrag erfolglos

Calw/Wildberg: Eilanträge zur Feststellung der Zulässigkeit von Bürgerbegehren den Windpark „Lindenrain“ betreffend erfolglos

Donnerstag 30.10.2025 Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hält das Bürgerbegehren der Windkraftgegner im Lindenrain für unzulässig, weil wesentliche Tatsachen unrichtig dargestellt wurden und weil die beantragte Entscheidung (Stopp der Verpachtung) rechtlich nicht mehr erreichbar ist, nachdem der Gemeinderat bereits rechtsverbindlich gehandelt hat. Das Bürgerbegehren kann damit keine Wirkung mehr entfalten.

Hauptgründe für die Unzulässigkeit

  • Das Gericht stellte fest, dass die Bürgerbegehren wesentliche Sachverhalte falsch dargestellt haben. Insbesondere wurde beanstandet, dass sie die Beschlüsse des Gemeinderats nicht korrekt wiedergegeben haben.
  • Die Gemeinderäte von Calw und Wildberg hatten bereits im April 2025 verbindliche Verträge für die Nutzung von Grundstücken für Windenergieanlagen beschlossen und die Bürgermeister zur Unterzeichnung bevollmächtigt. Verträge mit einem Betreiber wurden bereits am 30. April 2025 abgeschlossen.
  • Das Bürgerbegehren richtete sich darauf, die Verpachtung der Flächen zu verhindern. Da aber die maßgeblichen Verträge bereits abgeschlossen waren, konnte ein Bürgerbegehren, das auf die Verhinderung des Vertragsschlusses abzielt, laut Gericht nicht mehr zulässig sein – es war also nicht mehr möglich, den bereits bestehenden Vertragsstand rückgängig zu machen.
  • Ein Bürgerbegehren darf sich nicht auf einen rechtswidrigen Gegenstand richten oder auf bereits abgeschlossene, vollzogene Verwaltungsakte abzielen. Ein Bürgerentscheid könnte also die nun getroffenen Vertragsentscheidungen nicht mehr rechtswirksam verhindern.

Quelle:

https://verwaltungsgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Calw_Wildberg_+Eilantraege+zur+Feststellung+der+Zulaessigkeit+von+Buergerbegehren+den+Windpark+_Lindenrain_+betreffend+erfolglos/?LISTPAGE=5952450

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